OETTINGER Motortuning / Garantie (Stand 05/2018)

OETTINGER eilt seit nunmehr einem halben Jahrhundert der Ruf voraus, erstklassige und standfeste Motor-Leistungssteigerungen zu entwickeln. Um dies stets zu gewährleisten sind intensive Probeläufe auf Prüfstand,  Test- oder Rennstrecke selbstverständlich, vorher verlässt kein Umbau den Firmensitz in Friedrichsdorf. Daher bieten wir Ihnen bei Einbau einer OETTINGER Motor-Leistungssteigerung die Möglichkeit eine Garantie bezüglich des Motorblocks, Zylinderkopfes, Turboladers und Getriebes Ihres Fahrzeuges abzuschließen.

Bei Fahrzeugen mit 4-Zylindermotor berechnen wir 375,00 Euro inkl. MwSt. für 1 Jahr Garantielaufzeit.

Bei Fahrzeugen mit 5- und 6-Zylindermotor berechnen wir 595,00 Euro inkl. MwSt. für 1 Jahr Garantielaufzeit.

Bei Fahrzeugen mit 8- und 10 Zylindermotor berechnen wir 950,00 Euro inkl. MwSt. für 1 Jahr Garantielaufzeit.

Die maximal mögliche Garantielaufzeit für Neufahrzeuge beträgt 3 Jahre. Ausgenommen sind Kupplung, Antriebsstrang, Bremsanlage, Motoranbauteile, wie Wasserpumpe, Luftmassenmesser, Lichtmaschine etc. und andere Verschleißteile. Beinhaltet ist die Stellung eines Ersatzwagens bei berechtigtem Anspruch. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OETTINGER Sportsystems GmbH.

Neufahrzeuge und Fahrzeuge bis 1 Jahr alt ab Erstauslieferung = max. Garantielaufzeit 3 Jahre bis 100.000 km. Die OETTINGER Garantie endet spätestens 3 Jahre nach dem Tag des Einbaus der Leistungssteigerung oder mit vorherigem Erreichen der Gesamtfahrleistung von 100.000 km.

Fahrzeuge 1 bis 2 Jahre alt ab Erstauslieferung = max. Garantielaufzeit 2 Jahre bis 100.000 km.

Die OETTINGER Garantie endet spätestens 2 Jahre nach dem Tag des Einbaus der Leistungssteigerung oder mit vorherigem Erreichen der Gesamtfahrleistung von 100.000 km. 

Fahrzeuge 2 bis 3 Jahre alt ab Erstauslieferung bis 50.000 km Laufleistung = max. Garantielaufzeit 1 Jahr bis 100.000 km

Die OETTINGER Garantie endet spätestens 1 Jahr nach dem Tag des Einbaus der Leistungssteigerung oder mit vorherigem Erreichen der Gesamtfahrleistung von 100.000 km